Steuerklassen-Berater 2026

Beantworten Sie wenige Fragen und erfahren Sie sofort, welche Steuerklasse für Sie gilt und ob ein Wechsel sinnvoll ist.

1 Wie ist Ihr Familienstand?

Steuerklasse wechseln: so geht's

Einen Steuerklassenwechsel können Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Seit 2020 ist ein Wechsel mehrmals im Jahr möglich (vorher nur einmal). Folgende Anlässe erfordern einen Wechsel:

  • Heirat: Beide Partner erhalten automatisch Steuerklasse IV. Ein Wechsel zu III/V ist jederzeit möglich.
  • Scheidung: Im Jahr der Trennung gilt noch die bisherige Steuerklasse, danach Klasse I.
  • Geburt eines Kindes: Alleinerziehende können Steuerklasse II beantragen.
  • Elterngeld-Optimierung: Vor der Geburt die Steuerklasse wechseln, um ein höheres Elterngeld zu erhalten (mind. 7 Monate vor dem Mutterschutz).

Steuerklasse und Lohnersatzleistungen

Die Steuerklasse beeinflusst nicht nur das monatliche Netto, sondern auch die Höhe von Lohnersatzleistungen wie:

  • Elterngeld: Berechnung auf Basis des Nettogehalts der letzten 12 Monate vor der Geburt
  • Arbeitslosengeld I: 60 % (mit Kind: 67 %) des pauschalierten Nettoentgelts
  • Krankengeld: 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts
  • Kurzarbeitergeld: Berechnung analog zum ALG I

Ein strategischer Steuerklassenwechsel kann daher bares Geld wert sein. Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Vergleich, um die konkreten Auswirkungen auf Ihr Gehalt zu sehen.